Willkommen bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung in Salzburg

Services

Wir sind Steuerberater des Jahres 2022

in der Kategorie Allrounder Salzburg

Unsere Leistungen

Als Full-Service-Steuerberatungskanzlei bieten wir Ihnen das volle Programm der Wirtschaftstreuhänder-Dienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise die steuerliche Beratung, Personalverrechnung, Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Ausgabenrechnungen. Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen, insbesondere Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe.

Als Familienbetrieb vereinen wir die Vorteile von jungem frischen Wind und unsere jahrelang gewachsene Erfahrung aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten in der Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Sie möchten uns zuerst Kennenlernen? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Erstberatungstermin, wo wir uns kennenlernen, mit Ihnen den gewünschten bzw. benötigten Rahmen abstecken und Ihre Sachlage einschätzen. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte steuerliche Beratung immer kostenpflichtig ist.

Unser Team in Zahlen

35

Mitarbeitende

22

Frauenanteil

11

Nationen

8

Sprachen

Warum es sich lohnt Klient bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung zu sein:

Wenn Sie aufgrund der kontinuierlich ändernden Gesetzesnormen im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht keinen Überblick mehr haben, beraten wir Sie hierzu und geben Ihnen Rechtssicherheit.

Mit uns können Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen, da wir Sie auch im Hintergrund laufend betreuen.

Sie sparen Geld, indem sichergestellt wird, dass alle Wahl- und Steuermöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.

Außerdem sparen Sie Zeit, da wir Ihnen die Alternativen aufbereiten, die Konsequenzen aufzeigen und Sie dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten.

Ihre Vorteile

  • Viel Engagement, persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Klientenbeziehung
  • Schnell und leicht erreichbarer Telefon-Service
  • Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung
  • Kompetent, pünktlich und freundlich

Steuer-News

  • Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen

    Der Betrieb von Photovoltaikanlagen und der damit verbundene Verkauf von Strom hat in den letzten Monaten innerhalb der Bevölkerung immer mehr an Popularität gewonnen. Wenngleich der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit ist (Einspeisung bis zu 12.500 kWh, sofern die Anlage die Grenze von 35 kWp […]

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  • Häufige Fragen zum 0 % Steuersatz für Photovoltaikmodule

    In der KI 12/23 haben wir über die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule berichtet. Das BMF hat unlängst Anfragen von Interessensverbänden (z.B. Bundesverband Photovoltaic Austria) veröffentlicht, deren Antworten für die praktische Inanspruchnahme dieser Begünstigung hilfreich sein können. Nachfolgend sind einzelne Fragen und Antworten zusammengefasst dargestellt. Vom Nullsteuersatz sind nur […]

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  • Grundstücksvermietung durch Gemeinde – zivilrechtliche Kriterien sind maßgebend

    Der VwGH hatte sich (GZ Ra 2021/13/0082 vom 20.9.2023) mit dem Sachverhalt zu beschäftigten, in dem eine Gemeinde ein Grundstück – konkret eine Sport- und Freizeitanlage – an einen Sportverein vermietete. Dabei sei zur Umsatzsteuerpflicht optiert worden und zugleich auf die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet worden – dies ist […]

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